Preisliste ab 2025
Erstdiagnose CHF 72,00
Akupunkturbehandlung CHF 144,00
inkl. Zwischendiagnose
inkl. Wärmelampe
Extras:
Moxibustion CHF 72,00
Schröpfen CHF 72,00
Ohrakupunktur CHF 72,00
Meridian-Massage CHF 72,00
Die angewandten Methoden der traditionellen asiatischen Medizin können über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Der vergütete Betrag variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Einige erheben einen Pauschalbetrag pro Kalenderjahr oder bezahlen einen prozentualen Anteil pro Behandlung, einige wenige erheben Franchisen. Ich empfehle, sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob und falls ja, in welcher Höhe sich Ihre private Zusatzversicherung an den Behandlungskosten beteiligt.
Schweizer Versicherer
Asca
Die Stiftung ASCA bietet den anerkannten Gesundheitspraktikerinnen und -praktikern eine Partnerschaft mit den Krankenversicherungen an, welche mit der Stiftung ASCA über eine Vereinbarung verfügen. Dies unter Berücksichtigung der vertraglichen Modalitäten zwischen der Stiftung ASCA, den Krankenversicherungen und deren Versicherten.
Die Liste der Partnerversicherungen können Sie hier einsehen: http://www.asca.ch
WICHTIG: Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die behandelnde GesundheitspraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog).
Visana, sana24, vivacare
Durch die Aufnahme im Therapeuten-Verzeichnis der Visana, sana24, vivacare, kann ich nun Patienten der genannten Versicherer behandeln.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zusatzversicherung für Komplementär I, II oder III abgeschlossen haben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung!
http://www.visana.ch
EGK Gesundheitskasse
EMR Qualitätslabel
Was ist das EMR-Qualitätslabel?
Im Bereich der Erfahrungsmedizin gibt es bis heute nur wenige offiziell anerkannten Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder «Therapeut» nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.
Aus diesem Grund hat das EMR ein Qualitätslabel für erfahrungsmedizinisch tätige Therapeuten entwickelt. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen. Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung des Therapeuten, seine praktische Erfahrung, sein Leumund oder die kontinuierliche Fortbildung. Das EMR prüft diese Qualitätskriterien bei jedem Therapeuten, der sich beim EMR registrieren lassen möchte. Erst wenn ein Therapeut nachweislich alle Registrierungsbedingungen erfüllt, die zum Zeitpunkt seines Gesuchs gelten, erhält er das EMR-Qualitätslabel.
Das EMR-Qualitätslabel steht somit für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten.
Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeuten mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbietern alternativer Heilmethoden mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.